- Wie viele Schüler:innen nehmen in Nordrhein-Westfalen aktuell am
Herkunftssprachlichen Unterricht teil? (Bitte nach Schulform, Kommune, Schulstandort, Sozialindex und Bezirksregierung auflisten. Bitte dazu aufschlüsseln, in welcher Sprache der Herkunftssprachliche Unterricht jeweils angeboten wird.) - Wie hat sich das Angebot des Herkunftssprachlichen Unterrichts im Schuljahr 2023/24 im Vergleich zum Schuljahr 2022/23 entwickelt? (Bitte jeweils für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 nach Schulform, Kommune, Schulstandort, Sozialindex und Bezirksregierung auflisten. Bitte sowohl die Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden sowie die absolute Anzahl der teilnehmenden Schüler:innen aufschlüsseln. Bitte dazu aufschlüsseln, in welcher Sprache der Herkunftssprachliche Unterricht jeweils angeboten wird.)
- Welche Schulen haben das Angebot des Herkunftssprachlichen Unterrichts im
Schuljahr 2023/24 im Vergleich zum Schuljahr 2022/23 in den Nachmittagsbereich
verlegt? (Bitte für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 nach Schulform, Schulstandort, Kommune, Sozialindex und Bezirksregierung aufschlüsseln.) - Warum darf der Herkunftssprachliche Unterricht erst ab einer Kursgröße von 15
Schülerinnen und Schülern im Primarbereich bzw. mit 18 Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I stattfinden, während der konfessionelle Religionsunterricht bereits ab einer Kursgröße von 12 Schülerinnen und Schülern angeboten
werden kann? - Inwiefern plant die Landesregierung Maßnahmen um einer weiteren Verlegung des
HSU in den Nachmittagsbereich vorzubeugen? (Antwort bitte detailliert begründen.)
Die Antwort der Landesregierung findet ihr Antwort1.