Immer mehr Hürden für mehrsprachige Kinder – Legt Landesregierung keinen Wert auf Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU)?

  1. Wie viele Schüler:innen nehmen in Nordrhein-Westfalen aktuell am
    Herkunftssprachlichen Unterricht teil? (Bitte nach Schulform, Kommune, Schulstandort, Sozialindex und Bezirksregierung auflisten. Bitte dazu aufschlüsseln, in welcher Sprache der Herkunftssprachliche Unterricht jeweils angeboten wird.)
  2. Wie hat sich das Angebot des Herkunftssprachlichen Unterrichts im Schuljahr 2023/24 im Vergleich zum Schuljahr 2022/23 entwickelt? (Bitte jeweils für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 nach Schulform, Kommune, Schulstandort, Sozialindex und Bezirksregierung auflisten. Bitte sowohl die Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden sowie die absolute Anzahl der teilnehmenden Schüler:innen aufschlüsseln. Bitte dazu aufschlüsseln, in welcher Sprache der Herkunftssprachliche Unterricht jeweils angeboten wird.)
  3. Welche Schulen haben das Angebot des Herkunftssprachlichen Unterrichts im
    Schuljahr 2023/24 im Vergleich zum Schuljahr 2022/23 in den Nachmittagsbereich
    verlegt? (Bitte für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 nach Schulform, Schulstandort, Kommune, Sozialindex und Bezirksregierung aufschlüsseln.)
  4. Warum darf der Herkunftssprachliche Unterricht erst ab einer Kursgröße von 15
    Schülerinnen und Schülern im Primarbereich bzw. mit 18 Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I stattfinden, während der konfessionelle Religionsunterricht bereits ab einer Kursgröße von 12 Schülerinnen und Schülern angeboten
    werden kann?
  5. Inwiefern plant die Landesregierung Maßnahmen um einer weiteren Verlegung des
    HSU in den Nachmittagsbereich vorzubeugen? (Antwort bitte detailliert begründen.)

 

Die Antwort der Landesregierung findet ihr Antwort1.