- Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Geflüchtete im Falle ihrer Ausweisung und ggf. Abschiebung eine Rechtsberatung in ihrer Muttersprache erhalten? (Bitte konkrete Maßnahmen und Mechanismen auflisten und erläutern, die gewährleisten sollen, dass diese Beratungen sowohl zugänglich als auch effektiv sind und alle Abschnitte behördlicher und gerichtlicher Verfahren umfassen.)
- In wie vielen Fällen seit dem 01.01.2020 bis zum Eingang dieser Anfrage erfolgte
im Anschluss an die Beratung die Einlegung eines Rechtsmittels bzw. Rechtsbehelfs? (Bitte nach Quartalen und ZAB, Art des Rechtsmittels bzw. Rechtsbehelfs
und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln.)
Hierüber liegen der Landesregierung keine Daten vor. Widerspruchsgegnerin bzw. Prozessbeklagte ist das BAMF und somit eine Bundesbehörde. - Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die den ZABs vom Land für die Rechtsberatung von geflüchteten Menschen seit dem 01.01.2020 bis einschließlich des Haushaltsjahres 2024 zur Verfügung gestellt werden? (Bitte nach Jahr, ZAB bzw. freie
Träger u. a. sowie Höhe der von diesen veranschlagten und der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel aufschlüsseln.) - Auf welche Weise (Präsenz, telefonisch etc.) haben geflüchtete Menschen in NRW
einen Anspruch darauf, Kontakt mit den von den ZABs zur Verfügung gestellten
Rechtsberatungen aufzunehmen? - Wie oft wurde dieser Anspruch seit dem 01.01.2020 bis zum Eingang dieser Anfrage wahrgenommen? (Bitte aufgeschlüsselt nach der Berufsgruppe (Fachanwälte für Migrationsrecht u. a.), die die Beratung durchführte.)7
Die Antwort der Landesregierung findet ihr hier.