1. Welche Leistungsmengen haben die jeweiligen Krankenhäuser im Versorgungsgebiet 13, d. h. den dazu gehörigen Kreis-, Regierungsbezirks- und Landesteilgebieten, für die jeweiligen Leistungsbereiche des Krankenhausplanes NRW sowie
damit verbunden der (kinder- und jugend-) psychiatrischen, (kinder- und jugend-) psychosomatischen bzw. psychotherapeutischen Versorgung beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantragt? (Bitte nach jeweiligen Krankenhäusern und dazugehörigen Standorten, Leistungsbereichen, ambulant/teilstationär/stationär, beantragten Leistungsmengen, prognostizierten Leistungsmengen des MAGS im Vergleich, Erfüllung der Mindestvoraussetzungen, Erfüllung der Auswahlkriterien aufschlüsseln.)
2. Welche Leistungsmengen haben die jeweiligen Krankenhäuser im Versorgungsgebiet 13, d.h. den dazugehörigen Kreis-, Regierungsbezirks- und Landesteilgebieten, für die jeweiligen allgemeinen Leistungsgruppen des Krankenhausplanes NRW beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantragt? (Bitte nach jeweiligen Krankenhäusern und dazugehörigen Standorten, allg. Leistungsgruppen, beantragten Leistungsmengen, prognostizierten Leistungsmengen des MAGS im Vergleich, Erfüllung der Mindestvoraussetzungen, Erfüllung der Auswahlkriterien aufschlüsseln.)
3. Welche Leistungsmengen haben die jeweiligen Krankenhäuser im Versorgungsgebiet 13, d.h. den dazugehörigen Kreis-, Regierungsbezirks- und Landesteilgebieten, für die jeweiligen spezifischen Leistungsgruppen des Krankenhausplanes
NRW beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantragt? (Bitte nach jeweiligen Krankenhäusern und dazugehörigen Standorten, allg. Leistungsgruppen, beantragten Leistungsmengen, prognostizierten Leistungsmengen des MAGS im Vergleich, Erfüllung der Mindestvoraussetzungen, Erfüllung der Auswahlkriterien aufschlüsseln.)
4. Welche Anzahl von Fachärztinnen und Fachärzten (mit Belegabteilungen), Vorhaltung von Geräten bzw. weiteren Struktur- und Prozesskriterien haben die jeweiligen Krankenhäuser im Versorgungsgebiet 13 zum 17. November 2022 gemeldet bzw. beantragt?
(Bitte nach jeweiligen Krankenhäusern und dazugehörigen Standorten aufschlüsseln.)
5. Welche Leistungsmengen haben die jeweiligen Krankenhäuser im Versorgungsgebiet 13 bei den zehn Leistungen mit Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses seit 2020 erbracht? (Bitte nach Leistungen, Krankenhäusern, die dazugehörigen Standorte und Zentren, Jahr, Mengen, Mindestmengen ab 2023 zum Abgleich aufschlüsseln.)
Die Antwort der Landesregierung findet ihr hier.