Kleine Anfrage 730: Personelle Ausstattung des Projektes „Nordstadt“ bei der Staatsanwaltschaft Dortmund (Sonderabteilung: 102, Organisationseinheit: 5b, Zuständigkeit: Nordstadt)

Untenstehend findet ihr die Kleine Anfrage, die Antwort des Ministeriums findet ihr am Ende der Seite:

Kleine Anfrage 730

der Abgeordneten Volkan Baran, Sonja Bongers und Elisabeth Müller-Witt SPD

Personelle Ausstattung des Projektes „Nordstadt“ bei der Staatsanwaltschaft Dortmund (Sonderabteilung: 102, Organisationseinheit: 5b, Zuständigkeit: Nordstadt)

Im Rahmen des zwischen der Stadt Dortmund, der Polizei und Staatsanwaltschaft Dortmund vereinbarten Gesamtkonzeptes benannte die Staatsanwaltschaft Dortmund im November 2016 drei Staatsanwälte,1 die speziell der Ermittlungskommission „Nordstadt“ zur Verfügung stehen, um so Delikte zügig ahnden zu können.2 Durch die zeitliche Nähe der Straftat zu ihrer Ahndung entsteht eine nachhaltigere Wirkung. Die ebengenannte Ermittlungskommission Nordstadt ist bei der Polizei Dortmund angesiedelt. Über 100 Polizeibeamtinnen und -beamte arbeiten am Standort der Polizeiwache Nord und es wurde darüber hinaus ein Schwerpunktdienst Nord eingerichtet.

Ergänzend führen Polizei und Zoll regelmäßig gemeinsame Schwerpunktkontrollen in der Dortmunder Nordstadt durch, sodass im Jahr 2021 insgesamt 10.869 Straftaten in der Nordstadt verfolgt wurden. Dabei handelt es sich um 20% aller Straftaten, die in diesem Jahr insgesamt im Dortmunder Stadtgebiet verübt wurden. Diese Zusammenarbeit von Stadt, Polizei und Staatsanwaltschaft wirkt sich, laut den beteiligten Ordnungspartnern, stabilisierend auf die Dortmunder Nordstadt aus.

Nun ist seit geraumer Zeit die Information in Umlauf, dass diesem überregional exemplarischen und bewährten Projekt die Mittel gestrichen werden sollen, genauer gesagt die Staatsanwaltsstellen, die die ebengenannte Unmittelbarkeit der Ahndung gewährleisten. Sollte dies zutreffen, wäre es ein Schlag für die Dortmunderinnen und Dortmunder.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit und Wirkung des o.a. Projekts „Nordstadt“ der Staatsanwaltschaft Dortmund in den Jahren 2020 bis 2022?

2. Wie viele Stellen stehen der Staatsanwaltschaft Dortmund für das Projekt „Nordstadt“ (Sonderabteilung: 102, Organisationseinheit: 5b, Zuständigkeit: Nordstadt) zur Verfügung?

3. Ist zukünftig oder gegenwärtig eine Kürzung, Streichung oder Nichtbesetzung der
Stellen geplant?

4. Falls dem so ist: Auf welcher Grundlage erfolgt(e) diese Maßnahme?

Volkan Baran
Sonja Bongers
Elisabeth Müller-Witt

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