Kleine Anfrage 3658: Heimatförderung im Landtagswahlkreis 112 Dortmund II. Was wird gefördert?

KA des Abgeordneten Volkan Baran SPD

Die Landesregierung hat ein Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen.“ mit einem Gesamtförderungsvolumen von rund 150 Millionen Euro zwischen 2018 und 2022 aufgelegt. Das Förderprogramm, auf das auch SPD-Abgeordnete in ihren Landtagwahlkreisen
häufig Vereine und Bürgerinnen und Bürger hinweisen und aus dem vor Ort viele gute bürgerschaftlich getragene Projekte gefördert wurden, teilt sich in fünf Teilprogramme auf („Heimat-Scheck“, „Heimat-Preis“, „Heimat-Werkstatt“, „Heimat-Fonds“, „Heimat-Zeugnis“). Bisher blieb die Landesregierung wichtige Informationen bezüglich der bewilligten und abgelehnten Fördermaßnahmen schuldig und hat damit das Informationsrecht der Abgeordneten verletzt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Anträge auf Gewährung einer Förderung wurden von der Landesregierung seit Bestehen des Programms bis zum 31.12.2019 im Rahmen des Heimatförderprogrammes in den Kommunen des Landtagswahlkreises 112 Dortmund II bewilligt? (Bitte aufschlüsseln nach Teilprogramm, Kommune, Antragssteller mit Klarnamen, Datum der Antragsstellung, Datum der Bewilligung, Fördergegenstand und Fördersumme)

2. Welche Anträge auf Gewährung einer Förderung wurden von der Landesregierung seit Bestehen des Programms bis zum 31.12.2019 im Rahmen des Heimatförderprogrammes in den Kommunen des Landtagswahlkreises 112 Dortmund II
abgelehnt? (Bitte aufschlüsseln nach Teilprogramm, Kommune, Antragssteller mit
Klarnamen, Datum der Antragsstellung, Datum der Ablehnung, Grund der Ablehnung,
Fördergegenstand und Fördersumme)

3. Durch wen wurde die jeweilige Entscheidung, die in den Fragen 1. und 2. abgefragt sind,
getroffen?

Volkan Baran

Antwort des Ministeriums