Rede zu Dauerwohnen in Wochenend- bzw. Ferienhausgebieten ermöglichen

Ich bin immer wieder erfrischt, dass die AfD auch abseits ihres Kernthemas manchmal aufpasst. Sie greift in ihrem Antrag ein baurechtliches Problem auf, das bereits seit langem bekannt ist: Dauerwohnen in Ferien- und Wochenendhausgebieten.

Rede zu Antrag der AfD (Drucksache 17/5357)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Sehr geehrte Frau Präsidentin/Herr Präsident,

zunächst einmal bin ich immer wieder erfrischt, dass die AfD offensichtlich auch abseits ihres Kernthemas manchmal aufpasst.

Sie greift in ihrem Antrag ein baurechtliches Problem auf, das bereits seit langem bekannt ist:

das Dauerwohnen in Ferien- und Wochenendhausgebieten.

Das Problem ist entstanden, weil einige Kommunen versäumt haben illegales Dauerwohnen zu unterbinden. So hat sich ein gewisses Gewohnheitsrecht etabliert, das aber der geltenden Rechtslage widerspricht und deshalb unterbunden werden muss.

Der vorliegende Antrag ist zwar zunächst allgemein gehalten, bezieht sich aber insbesondere auf das Wochenendhausgebiet „Am Oybaum“ in Kalkar im Kreis Kleve.

Bei dieser Siedlung handelt es sich um einen Spezialfall, der nicht als Beispiel taugt.

Geschichte der Siedlung am Oybaum 

Seit 1983 ist es unverändert ein Wochenendhausgebiet. Aber seit der Vermarktung der Siedlung 1997/98 wurde von der Kommune und auch seitens der Immobilienmakler kaum darauf hingewiesen, dass man dort nicht dauerhaft Wohnen darf.

Jahrelang wurde das illegale Wohnen dort geduldet. Hinzukommt, dass zeitweise mit dem Gedanken gespielt wurde, die Siedlung zu einem Wohngebiet zu machen und währenddessen eine Eintragung der Siedlung als Meldeadresse möglich war.

Kurz gesagt: Hier wurde also eine denkbar schwierige Sachlage geschaffen.

Mithilfe der Stichtagsregelung zum 5. April 2017 wurde den Anwohnern ermöglicht dort ihr Leben lang zu wohnen, aber eine Neuansiedlung oder eine Vererbung als Wohnhäuser verboten.

Die Schlussfolgerung der AfD, in der sie die Trennung von Wohn- und Wochenendhausgebieten in Frage stellen, ist wenig hilfreich.

Sie geht an der Sachlage vorbei.

Gemäß §10 Baunutzungsverordnung können Kommunen durch Bebauungspläne Sondergebiete festlegen, die der Erholung dienen.

Dieses Instrument Städtebaurechts, knapper werdende Freiräume zu erhalten, befürworten wir insbesondere in Anbetracht des Klimawandels.

Deshalb obliegt es aber auch den Kommunen Fehlentwicklungen zu unterbinden.

Ein Moratorium im Sinne einer Duldung ist völlig unnötig. Bereits jetzt leben Menschen in den Feriengebieten, wie auch im Antrag selbst zu lesen ist. Die Kommunen haben jahrelang weggesehen und durch die Stichtagsregelung sind nun auch einige Bewohner berechtigt dort zu leben. Hier wurde schon eine Lösung gefunden, die zwar für einige schmerzlich ist, aber das geltende Recht durchsetzt.

Ein Moratorium würde aber andere Menschen dazu ermutigen sich erst jetzt dauerhaft dort anzusiedeln, was im Falle einer folgenden Entscheidung gegen eine Auflösung der Trennung zahlreiche Probleme mit sich bringen würde.

Die Kommunen müssten geltendes Recht durchsetzen, nur wären dann mehr Bürgerinnen und Bürger betroffen.

Jahrelanges Wohnen an einem Ort, an dem das nicht erlaubt ist, sorgt nicht dafür, dass sich die Rechtslage ändert. Recht muss für alle gleich gelten, sonst ist es sinnlos.

Für die bereits in Ferien- und Wochenendhausgebieten wohnenden Menschen muss die Landesregierung eine sozial verträgliche Lösung anbieten.

Viele der Bewohnerinnen und Bewohner wussten nicht, dass sie in einem Wochenendhausgebiet wohnen, müssen aber im Falle eines Verkaufs oder einem Umzug finanzielle Einbußen hinnehmen, die sie nicht zu verschulden haben.

Der Antrag ist inhaltlich abzulehnen, aber eine Beschäftigung mit dem Thema insgesamt ist angezeigt, deshalb stimmen wir einer Überweisung zu.