des Abgeordneten Volkan Baran SPD
Die Fortentwicklung der Mietpreisbremse durch Bundesjustizministerin Katharina Barley hat positive Folgen für die Mieterinnen und Mieter in Nordrhein Westfalen. So bietet das Mietrechtsanpassungsgesetz einen verbesserten Schutz vor Mietwucher und
Herausmodernisierung von Mieterinnen und Mietern. Demgegenüber beabsichtigt die Landesregierung, die Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes zum 30. Juni 2020 ersatzlos auslaufen zu lassen. Nach Einschätzung von Fachleuten
wird der Umsetzung des Mietrechtsanpassungsgesetzes des Bundes in NRW damit der rechtliche Boden entzogen, denn zu dessen Anwendung in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten bedarf es der entsprechenden Verordnung des Landes.
Vor diesem Hintergrund bitte ich die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Veränderungen bietet das Mietrechtsanpassungsgesetz konkret gegenüber der bisherigen Rechtslage?
2. Wie bewertet die Landesregierung diese Veränderungen aus Sicht der Mieterinnen und Mieter?
3. Welche Folgen hat das Auslaufen der Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes zum 30. Juni 2020 auf die Anwendung des Mietrechtsanpassungsgesetzes des Bundes in Nordrhein-Westfalen?
4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass Mieterinnen und Mieter vor ungerechtfertigten Mietpreisverlangen staatlicherseits geschützt werden müssen?
5. Wo übernimmt die Landesregierung angesichts der beabsichtigten Abschaffung des landesrechtlichen Mieterschutzes noch Verantwortung für die betroffenen Menschen?
Volkan Baran