der Abgeordneten Volkan Baran und Thomas Kutschaty SPD
In der 2016 verabschiedeten Bauordnung, die mittlerweile von der Landesregierung durch das „Baurechtsmodernisierungsgesetz“ ersetzt wurde, war vorgesehen, dass in „Gebäuden mit mehr als acht Wohnungen eine, in Gebäuden mit mehr als 15 Wohnungen zwei
uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein müssen.“ Diese Regelung wurde gegen den Widerstand der Behindertenverbände ersatzlos gestrichen. Umstritten war dabei insbesondere die Frage, welcher Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnungen in NRW besteht,
während unstreitig im Bestand keine oder kaum Wohnungen vorhanden sind, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind.
Statt einer verbindlichen Quote will das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Nordrhein-Westfalen über Zielvereinbarungen mit Städten in Ballungsräumen und Universitätsstädten wie Köln, Bonn und Münster (…), die mit
Wohnraumfördermitteln flankiert werden, erreichen, dass Wohnraum für Menschen im Rollstuhl entsteht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie viele Wohnungen sind in NRW beantragt und genehmigt worden, die mindestens neun Wohneinheiten pro Gebäude umfassten? (Bitte aufschlüsseln nach Geschosswohnungsbau und Mietwohnungsbau.)
2. Wie viele Wohnungen sind in NRW beantragt und genehmigt worden, die mindestens sechzehn Wohneinheiten pro Gebäude umfassten? (Bitte aufschlüsseln nach Geschosswohnungsbau und Mietwohnungsbau.)
3. Wie hoch wäre dementsprechend der Anteil der in 2018 zu genehmigenden rollstuhlgerechten Wohnungen gewesen?
4. Mit wie vielen Städten konnten bereits Zielvereinbarungen abgeschlossen werden?
5. Wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen werden hierdurch entstehen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadt, Anzahl der Wohnungen und voraussichtlichem Wohnungsbezug.)
Volkan Baran
Thomas Kutschaty