Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Präsident,
wir sind ein Land der Mieterinnen und Mieter, denn rund 55% der Bevölkerung NRWs lebt zur Miete. In rund 4,5 Millionen Wohnungen leben 10 Millionen Menschen. Doch in vielen unserer Heimatstädte herrscht Wohnraummangel, während im ländlichen Raum die Menschen vor schlechter Infrastruktur und fehlenden Jobs in die Städte fliehen und Leerstand ein ernstzunehmendes Problem wird. An eine Gleichheit der Lebensverhältnisse ist hier nicht zu denken.
Von Wohnungsnot besonders betroffen sind natürlich die Schwarmstädte, wie Aachen, Köln, Münster, Düsseldorf, aber auch in den Ruhrgebietsstädten wird es eng und deshalb auch teuer. Der Zuzug aus den umliegenden Städten und dem restlichen Land tut sein Übriges, um den Bedarf an Wohnraum zu steigern. Im Ruhrgebiet kommt hinzu, dass ein erheblicher Neubaubedarf besteht und abgewohnte Altbestände ersetzt werden müssen. Manchmal, weil der Bestand veraltet ist, manchmal auch, weil die Bedarfe sich verändert haben. Die Folge dieser Fakten ist, wie gerade erwähnt, dass die Mieten steigen. Egal in welcher größeren Kommune man sich umschaut, die Mietpreisentwicklung schießt in die Höhe und das in rasender Geschwindigkeit. Diese Entwicklung zeigt sich seit Jahren und kann nur mit einer gut durchdachten Wohn- und Baupolitik aufgehalten werden. Diese Entwicklung hat aber weit mehr zur Folge als nur die steigenden Mieten, denn Wohnpolitik hat Einfluss auf so vieles, das bedacht werden muss. Wenn Wohnraum zur Mangelware wird, heben die Vermieter die Preise an, da sie ein hartumkämpftes Gut möglichst gewinnbringend vermieten wollen. Das ist, wenn auch ärgerlich, verständlich.
Steigende Mieten beschränken sich aber nicht nur auf die Neuvermietungsmieten, sondern auch Mieten im Bestand. Solange das legal verläuft ist das in Ordnung.
Doch einige schwarze Schafe unter den Vermietern versuchen durch Tricks die Modernisierungskosten in Gänze auf die Miete aufzuschlagen oder sie in kryptischen, intransparenten Nebenkostenabrechnungen zu verstecken. Ich denke viele von uns haben solche Heuschrecken und andere unseriöse Vermieter in unseren Wahlkreisen und kennen die Probleme der Mieter.
Gerade Menschen, die eher wenig Geld zur Verfügung haben, scheuen oft die Verfahrenskosten oder kennen ihre Rechte nicht, wodurch die Vermieter oft genug ungeschoren davonkommen.
Oft hat die Erhöhung von Bestandsmieten außerdem zur Folge, dass Bewohner letztendlich ihr angestammtes Quartier verlassen müssen. So entsteht schleichend eine sozioökonomische Entmischung von Stadtteilen, die den sozialen Frieden bedroht. Hier also betrifft die Wohnpolitik ganz konkret Stadtentwicklungs- und Sozialpolitik.
Besonders aber wird hier deutlich warum es gerade jetzt notwendig ist Mieterschutz und Mieterrechte zu installieren und langfristig durchzusetzen.
Doch im kommenden Jahr werden die ersten der Mieterschutzverordnungen auf Landesebene auslaufen. Die Landesregierung ist der Meinung, sie wären nicht notwendig oder sie würden ihren Zweck nicht erfüllen. Konkret soll es heute um die Kappungs-grenzen-verordnung gehen, die im Mai 2019 auslaufen wird. In Ihrem Koalitionsvertrag, schreiben Sie unter anderem auf S.79, ich zitiere:
„Dazu werden wir die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbegrenzungsverordnung aufheben … Die Kündigungssperrfristverordnung, die Zweckentfremdungsverordnung, die Umwandlungsverordnung werden wir aufheben, das Wohnungsaufsichtsgesetz überprüfen“.
Worum geht es denn bei der Kappungsgrenzenverordnung konkret?
tritt mit Ablauf des 31. Mai 2019 außer Kraft. Das hat die Landesregierung auf Nachfrage mitgeteilt. Die Kappungsgrenzenverordnung regelt die Begrenzung des Mietpreisanstiegs von Bestandsmieten in angespannten Wohnungsmärkten. Danach darf die Miete in drei Jahren um nicht mehr als 15% ansteigen. Das gilt bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese Regelung schützt somit Mieterinnen und Mieter vor unbezahlbarem Wohnraum und davor, die angestammte Wohnung verlassen zu müssen. Zudem begrenzt die VO die Höhe der umlagefähigen Modernisierungskosten des Vermieters von 11% auf 8%. Auch das ist eine Maßnahme, die den Anstieg des Mietpreises begrenzen hilft. Das alles fiele ab dem 1. Juni 2019 in NRW weg.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Präsident,
das ist eine klare Missachtung der Mieterinnen und Mieter in unserem Land. Das sind rund 55% der Gesamtbevölkerung.
Die Wahrheit ist, Sie erfüllen Ihren Zweck nicht.
Statt anzuerkennen, dass Mieterinnen und Mieter gerade in Zeiten des zunehmenden Wohnraummangels Ihres Schutzes bedürfen, machen Sie lupenreine Klientelpolitik. Da Sie aber fürchten, Sie könnten sich unbeliebt machen, lassen Sie die Verordnungen auslaufen, statt sich selbst die Finger schmutzig und sich unbeliebt zu machen.