Des Abgeordneten Volkan Baran SPD
In ihrer Pressemitteilung vom 11. Juli „Hohe Nachfrage nach Wohnraumfördermitteln des
Landes – Landesregierung leitet Verfahren zur Erhöhung des Fördervolumens ein“, schreibt
die Landesregierung, hier das Ministerium für Heimat, Kommunales, Gleichstellung und Bauen
u.a.:
„Wir freuen uns über die hohe Nachfrage nach der Wohnraumförderung des Landes. Es gibt
eine hohe Bereitschaft bezahlbaren Wohnraum für die Menschen in unserem Land zu
schaffen. … Jetzt ist der Zeitpunkt angesichts der hohen Investitionsbereitschaft in den
mietpreisgebundenen Wohnraum und die zunehmende Nachfrage nach der
Eigentumsförderung gekommen, um eine Erhöhung des Fördervolumens vorzunehmen.“
Der Bund wird sich 2020 und 2021 bundesweit mit jeweils einer Milliarde Euro weiter an der
öffentlichen Wohnraumförderung beteiligen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele der für die Jahre 2020 und 2021 zugesagten Bundesmittel für die öffentliche Wohnraumförderung werden das Land Nordrhein Westfalen jeweils erreichen (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?
2. Wie gedenkt die Landesregierung diese Mittel konkret in der sozialen Wohnraumförderung zu verwenden?
3. Wie hoch ist die behauptete hohe Nachfrage nach Fördermitteln für den sozialen
Wohnungsbau insgesamt, im Vergleich zum Referenzzeitraum der Vorjahre (Bitte
jeweils einzeln nach den Jahren 2015, 2016 und 2017)?
4. Wie hoch ist die behauptete hohe Nachfrage nach Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau detailliert nach den einzelnen Fördersegmenten der sozialen Wohnraumförderung, im Vergleich zum Referenzzeitraum der Vorjahre (Bitte jeweilseinzeln nach den Jahren 2015, 2016 und 2017)?
Volkan Baran