Kleine Anfrage 1151: Schutzwirkung der Sozialcharta für Bewohner der ehemals landeseigenen Wohnungen in Innenstadt-Nord, Innenstadt-Ost und Dortmund-Eving heute

des Abgeordneten Volkan Baran SPD

Wie stellt sich die Schutzwirkung der Sozialcharta im Vertrag über den Verkauf der landeseigenen Wohnungen der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) im August 2008 für die Bewohner der ehemals landeseigenen Wohnungen in den Dortmunder Stadtbezirken Innenstadt-Nord, Innenstadt-Ost und Dortmund-Eving heute dar?

Ein Jahr nach dem Verkauf der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft LEG, pries
Landesbauminister Lutz Lienenkämper (CDU) in einer Pressemitteilung des Ministeriums den
LEG-Verkauf als eine Erfolgsgeschichte an und verteidigte ihn gegen die vehemente Kritik des
Mieterbundes. „Die Mieter, aber auch die Mitarbeiter der LEG, stehen heute, dank der
zwischen Land und Käufer vereinbarten Sozialcharta, besser da als in der Vergangenheit.“1
Die Sozialcharta, so Lutz Lienenkämper, würde u.a. die LEG-Mieter für die Dauer von zehn
Jahren vor ordentlicher Kündigung schützen und ihnen über 60 Jahren ein lebenslanges
Wohnrecht zusichern. Mieterhöhungen würden über die allgemeinen Regeln des
Mieterschutzes im BGB hinaus begrenzt werden. Angesichts vielfach gegenteiliger
Erfahrungen der Bewohner, der ehemaligen landeseigenen LEG-Wohnungen und der sich
dramatisch zuspitzenden Lage auf dem Wohnungsmarkt im Niedrigpreissegment in Dortmund,
stellt sich die berechtigte Frage, ob die Sozialcharta den Mietern den Schutz geboten hat, der
ihnen mit ihr versprochen wurde.

Nachdem sich der vermeintliche Schutzzeitraum nun dem Ende zuneigt, bitte ich die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind die Wohnungen noch heute im Besitz des Immobilienfonds Whitehall Real Estate Funds, der Investmentbank Goldman Sachs und wenn nein, wie oft fand ein Eigentümerwechsel der LEG-Wohnungen in den Dortmunder Stadtbezirken InnenstadtNord, Innenstadt-Ost und Dortmund-Eving statt?

2. Gilt die, dem damaligen Kaufvertrag angefügte, Sozialcharta auch gegenüber späteren Zweit- und Dritterwerbern und wenn nein, gab es andere Beschränkungen für den Weiterverkauf?

3. Wie hoch sind die Mietsteigerungen der ehemaligen landeseigenen LEG-Wohnungen in den Dortmunder Stadtbezirken Innenstadt-Nord, Innenstadt-Ost und Dortmund-Eving in den vergangenen 10 Jahren zu beziffern, im Vergleich zum Ausgangsjahr 2008?

Volkan Baran

Antwort Ministerium