der Abgeordneten Volkan Baran, Anja Butschkau, Armin Jahl und Nadja Lüders SPD
Durch die Abschaffung der landesweit einheitlichen Kita-Gebühren wurde eine fatale Entwicklung in NRW losgetreten. Indiz dafür ist ein Flickenteppich unterschiedlichster Elternbeitragssatzungen in den nordrhein-westfälischen Kommunen, der bisweilen zu einem Gebührenwettbewerb zwischen den Kommunen geführt hat. Heute sind die Kita-Gebühren mehr vom Wohnort als vom Einkommen der Eltern abhängig. Eltern mit ähnlicher finanzieller Leistungsfähigkeit werden von Kommune zu Kommune bei der Gebührenerhebung unterschiedlich behandelt. Nur für das letzte Kita-Jahr konnte durch die Beitragsfreistellung eine Gleichbehandlung
aller Eltern in NRW erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Ab welchem Jahreseinkommen werden in dem Jugendamtsbezirk Dortmund Elternbeiträge in welcher Höhe und ab welchem Jahreseinkommen werden welche Höchstbeträge erhoben? (Bitte nach Einstiegseinkommen mit Mindestbeitrag und Einkommensobergrenze mit Höchstbeitrag aufschlüsseln.)
2. Laut dem aktuellen Familienbericht des Landes Nordrhein-Westfalen beläuft sich das Durchschnittseinkommen von Paaren auf 3.591 Euro, Alleinerziehende verfügen im Schnitt über 1.776 Euro monatlich. Welcher Elternbeitrag wird in dem Jugendamtsbezirk Dortmund für dieses Durchschnittseinkommen sowohl bei der Buchung eines 45-Stunden-Platzes für ein Kind unter drei Jahren, als auch für einen 45-Stunden-Platz für ein Kind über drei Jahren erhoben?
(Bitte einzeln aufschlüsseln.)
3. Inwieweit werden im Jugendamtsbezirk Dortmund bei der Festlegung der Elternbeiträge
Ausgaben z.B. für Unterhalt, Werbungskosten sowie weitere Aufwendungen und finanzielle Belastungen angerechnet?
4. Für wie viele Eltern sind im Jugendamtsbezirk Dortmund die Elternbeiträge gemäß § 90 Abs. 2 SGB VIII ermäßigt oder erlassen worden, weil die finanzielle Belastung für die Eltern zu hoch ist? (Bitte prozentual und absolut im Vergleich zu den zur Verfügung stehenden Kita-Plätzen aufschlüsseln.)
5. Welche Kenntnisse liegen darüber vor, inwieweit Eltern neben den Elternbeiträgen durch
zusätzliche Kostenfaktoren wie z.B. Mittagsverpflegung und Obstgeld in städtischen Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk Dortmund belastet werden?
Volkan Baran
Anja Butschkau
Armin Jahl
Nadja Lüders