Kleine Anfrage 104: Plant die Landesregierung einen Stellenabbau bei der Polizei in dem Polizeipräsidium Dortmund?

der Abgeordneten Volkan Baran, Anja Butschkau, Armin Jahl und Nadja Lüders SPD

Die Planstellen für Polizeibeamtinnen und -beamte werden seit vielen Jahren auf der Grundlage der belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) den einzelnen Kreispolizeibehörden und Polizeipräsidien zugeordnet. Die BKV beruht insbesondere auf der Kriminalitäts- und Verkehrsunfallentwicklung im Bereich der jeweiligen Kreispolizeibehörde. Diese Entwicklung wird jedes Jahr neu erhoben und nimmt dabei die Fallzahlen der letzten zehn Jahre in den Blick. Die Steuerung der Personalstärke folgt also grundsätzlich der Kriminalitäts- und Unfallentwicklung. Daneben wurde bereits mit der Einführung der BKV ein belastungsunabhängiger Grundsockel von 15 Planstellen für jede Kreispolizeibehörde vorgesehen. Dieser wird seit 2013 durch eine Grundsicherung an Personal ergänzt, die den Kreispolizeibehörden zugutekommt, in denen es zu einem starken Rückgang in der Gewaltkriminalität über mehrere Jahre kam. Darüber hinaus erhalten Behörden, die zusätzliche Aufgaben übernommen haben, eine belastungsbezogene Grundausstattung. Die Steuerung erfolgt bei der jährlichen Zuteilung der neu ausgebildeten Polizeikräfte (der sogenannte Nachersatz). In ihrem Antrag Drs. 16/13413 vom 08.11.2016 hat die CDU-Fraktion die Behauptung aufgestellt, dass die BKV den ländlichen Raum benachteilige: „Die derzeitige Systematik hat nachweislich dazu geführt, dass die Zuweisung von Polizeikräften an die 29 Kreispolizeibehörden im ländlichen Raum (Landratsbehörden) in den vergangenen Jahren ganz erheblich reduziert wurde“ (S. 1). Erschwerend komme hinzu dass „viele Polizeibehörden im ländlichen Raum
einen immer geringer werdenden Anteil am jährlichen Nachersatz zugeteilt bekommen“. Die CDU-Fraktion forderte deshalb in diesem Antrag „die Systematik der BKV dahingehend fortzuentwickeln, dass bei der Verteilung von Polizeikräften auf die Kreispolizeibehörden neben dem Kriminalitäts- und Verkehrsaufkommen auch die geografischen/topografischen Besonderheiten einer jeden Kreispolizeibehörde (Flächenansatz) angemessen berücksichtigt werden“ und „die Umsetzung der neugefassten BKV-Systematik im Nachersatzverfahren für das
Jahr 2017 vorzubereiten“ (S. 4). In der Anhörung zu diesem Antrag (Ausschussprotokoll 16/1595) warnte Volker Huß, der Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP), vor „Personalkannibalismus“ (APr 16/1595, S. 10). In ihrer Stellungnahme (Stellungnahme 16/4607) schrieb die Gewerkschaft, solange zu wenig Personal vorhanden sei, „stellt jede Form der Personalverteilung lediglich das Ziehen an einer
Tischdecke von verschiedenen Seiten dar. Mit dem Ergebnis, dass eine Seite des Tisches bloß liegt“ (S. 6). Der Landrat des Kreises Mettmann, Thomas Hendele, wies in der Anhörung darauf hin, dass ein reiner Flächenansatz „zu dramatischen Verlagerungen aus den Großstadtbehörden in die Landratsbehörden führen“ werde (APr 16/1595, S. 20). Im Koalitionsvertrag wird nun folgendes angekündigt: „Die Verteilung der Polizeikräfte auf die Kreispolizeibehörden werden wir optimieren, um bestmögliche Sicherheit sowohl im ländlichen
Raum, als auch in den Ballungsgebieten sicherzustellen“ (S. 59). Nach Angaben des Innenministeriums ist die BKV „zurzeit in der Planung“ – das berichtete die WAZ am 10.07.2017 im Zusammenhang mit der Entscheidung, einen dort erhofften zusätzlichen Zug einer Einsatzhundertschaft nun doch nicht in Essen zu stationieren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung der neu ausgebildeten Polizeikräfte zum diesjährigen Nachersatztermin am 1. Oktober 2017?

2. Falls keine Änderung der Kriterien zur Verteilung der neu ausgebildeten Polizeikräfte in diesem Jahr erfolgen soll: Welche Änderungen sind für die Jahre 2018 bis 2021 geplant?

3. Welche weiteren Kriterien wird die Landesregierung für die Verteilung von Planstellen für Polizeibeamtinnen und -beamte anlegen?

4. Falls Änderungen geplant sind: Wie wirken sich diese voraussichtlich auf die Zahl der zugewiesenen Polizeikräfte zum jeweiligen Stichtag (bitte für die Jahre 2017 bis 2022 einzeln aufführen) in dem Polizeipräsidium Dortmund aus?

5. Kann die Landesregierung ausschließen, dass der Personalschlüssel – unabhängig von der bereits von der Vorgängerregierung angestrebten Erhöhung der Einstellungszahlen auf 2.300 p.a. – zulasten des Polizeipräsidiums Dortmund verändert wird?

Volkan Baran
Anja Butschkau
Armin Jahl
Nadja Lüders

Antwort Ministeriums